Rückgabe von RMV-Fahrkarten
- Anteilige Rückerstattung des Fahrpreises
- Geringe Bearbeitungsgebühr
- Vorzeitige Beendigung von Jahresverträgen
Verschiedene RMV-Fahrkartenarten können zurückgegeben werden – unabhängig von Ansprüchen aus gesetzlichen Rechten oder freiwilligen Garantien.
Generell gilt:
- Eine Erstattung erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte.
- Vom Erstattungsbetrag werden 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr sowie eventuell eine Überweisungsgebühr abgezogen.
- Das Verkehrsunternehmen, welches die Fahrkarte ausgestellt hat, ist der richtige Ansprechpartner für die Rückgabe.
Voraussetzungen für die Rückgabe
- Jahreskarten-Abonnements und Jahreskarten ohne automatische Verlängerung: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
- CleverCard: Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, zum Beispiel: Schulwechsel, Umzug, Härtefall beziehungsweise Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/08 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
- Monatskarten und Wochenkarten: Können während des Gültigkeitszeitraums zurückgegeben werden - ihre Gültigkeit darf bei Stornierung jedoch noch nicht komplett abgelaufen sein. Der Tag der Rückgabe oder das Datum des Poststempels der Übersendung des Tickets mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte.
- Schülerticket Hessen: Vertrag kann bei Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot vor Ablauf ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen.
- Tageskarten und Gruppentageskarten: Sie müssen vor dem Gültigkeitstag (aufgedrucktes Datum) zurückgegeben werden.
- Einzelfahrkarten: Eine Erstattung, Stornierung oder ein Umtausch ist in der Regel nicht möglich, da Einzelfahrkarten nur zum sofortigen Fahrtantritt gelten.
Sonstiges
- Details zur Fahrkartenrückgabe in § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen.
- Fahrpreisentschädigungen/Erstattungen auch im Rahmen der Garantien & Fahrgastrechte möglich.
- Die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen im RMV finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.